Bruckmühler Kanäle

Kanal 
Saison für Mitglieder mit Jahreskarte vom 16.03. bis 14.12.
Saison für Mitglieder und Gäste mit Tageskarte vom 01.05. bis 31.10.
 

Zu erwartende Fänge sind Bach- und Regenbogenforellen, Äschen (ganzjährig geschont)

Gefischt werden darf mit einer Fliegen- oder Spinnrute, von 1/2 Std vor Sonnenaufgang bis 1 1/2 Std nach Sonnenuntergang.
Verboten ist das Fischen mit dem Tiroler Hölzl.
Erlaubt sind Streamer, Nymphen, Nass- und Trockenfliegen, Spinner, Wobbler, Twister sowie ganze Köderfische mit mind. 6cm Länge erlaubt.
Da der KFV ein Jungfischprogramm durchführt, sind Einzel-und Schonhaken oder angedrückte Widerhaken empfohlen.

Es darf nur vom Ufer aus gefischt werden. Das Fischen von Brücken und in Werksgeländen ist verboten.

Alle anderen Köder wie z.B Fischfetzen, Maden oder Wurm sind ausnahmslos verboten und werden mit dem ersatzlosen Einzug des Erlaubnisscheins geahndet.
Auch das Versäumnis, gefangene Fische nicht sofort nach dem Fang mit Kugelschreiber, vierstelligem Datum und Uhrzeit einzutragen, hat den ersatzlosen Einzug des Erlaubnisscheins zufolge.

Alle Hechte, Waller und Bachsaiblinge sind ohne Berücksichtigung von Schonzeit- und Schonmaß zu entnehmen.
Untermaßig gehakte Forellen, die nicht mehr überlebensfähig sind, sind in die Fangliste einzutragen und dem Jahreskontingent von max. 50 Stück hinzuzurechnen.

Reviergrenzen und Streckenabschnitte entnehmen Sie bitte der Gewässerkarte unserer Homepage.