Bestimmungen


Bei der Ausübung der Fischerei gelten die staatlichen Bestimmungen. Maximal zwei Handangeln bei nicht mehr als 5 Metern Abstand, Schonmaße- und Zeiten usw.

Daneben gelten zusätzlich die folgenden, vom Verein erlassenen Regeln:

Die Erlaubnisscheine bzw. Tageskarten aller Art sind wärend des Fischens immer mitzuführen. Die Erlaubnisscheine sowie die Tageskarten aller Art bleiben Eigentum des Vereins. Sie sind komplett mit ausgefüllter Jahres/Tagesfangliste bis zum 15.01. des Folgejahres bei einer Kartenausgabestelle abzugeben. Die Fangliste wird als Grundlage für Besatzmaßnahmen und zur Erstellung der Statistiken für den Verein und die Behörden benötigt.
Die nicht fristgerechte Abgabe wird mit einer Gebühr von 25€ belegt.

Alle Eintragungen sind vierstellig (z.B. 03.09.- 08:50 Uhr) mit Kugelschreiber zu tätigen! Alle Fische die einer Fangbeschränkung unterliegen sind sofort nach dem Fang in die Fangliste einzutragen! Das Fischen mit lebendem Köderfisch ist generell verboten und führt zu einer Anzeige.(AVFIG,§12 Abs.(6)).

Maßige Fische, welche dem Hegeziel unterliegen, können schonend zurückgesetzt werden. Untermaßige oder in der Schonzeit gefangene, lebensfähige Fische sind unverzüglich und schonend zurückzusetzten. Verletzte, blutende, nicht lebensfähige Fische müssen tierschutzgerecht getötet werden. Sie sind sofort in die Fangliste einzutragen und der Fischereiaufsicht unaufgefordert vorzuzeigen! (Köder mit Vorfach im Fisch belassen!)

Bei den Jungfischern ist auf deren Bitte die Aufsicht zu übernehmen. Für die Aufsicht in Fließgewässern ist nur ein Jugendlicher in Ruf- und Sichtweite erlaubt.
Verweigerungen sind zu begründen.

Jeder haftet für Beschädigungen oder Verunreinigungen des betretenen Grundstücks,

Den staatlichen oder vom Verein ernannten Fischereiaufsehern sind bei Kontrolle der Fischereierlaubnisschein, der Fischereischein sowie der Fang unaufgefordert vorzuzeigen! Die Verweigerung führt zum unmittelbaren Vereinsausschluß!

Es dürfen nur Köderfische aus den vereinseigenden Gewässern und "konservierte Köderfische" verwendet werden.

Teile von Fischen (Eingeweide) dürfen in ein Gewässer nicht eingebracht bzw. entsorgt werden (AVFIG, §18 Abs. 2)

Befindet sich eine rote Boje im Gewässer, so ist dieses gesperrt.

 

Fließgewässer

  • Mit einer Fliegen- oder Spinnrute von 1/2 Std vor Sonnenaufgang bis 1 1/2 Std nach Sonnenuntergang.
  • Fliegenstrecke nur mit Fliegenrute und Rolle. Fliegen, Nymphen oder Streamer mit Schonhaken oder angedrücktem Widerhaken erlaubt.
  • Tiroler Hölzl verboten.
  • Nur in den Mangfallstrecken sowie der Leitzach ist Watfischen erlaubt. Alle anderen Fließgewässer dürfen nur vom Ufer aus befischt werden.
  • Von Brücken darf nicht gefischt werden.
  • Unterhalb der alten Eisenbahnbrücke (Wuhr, FlussKm 23,000) flussabwärts, in den Kanälen, im Moosbach und der Glonn darf zusätzlich mit Spinner, Wobbler, Twister und Köderfisch (mind. 6cm Länge) gefischt werden.(Einfachhaken empfohlen)
  • Nur in der Mangfall darf ab der alten Eisenbahnbrücke flussabwärts auch auf Aal gefischt werden. Das Aalfischen ist den Mitgliedern mit Jahreskarte vorbehalten. Erlaubt ist eine Rute mit Köderfisch, Leber oder Geflügelherz. Aalfischen vom 01.05. bis 30.09. von Sonnenuntergang bis 02:00 Uhr. Kein Aalfischen in der Glonn, im Moosbach und den Kanälen.
  • Alle anderen Köder sind ausnahmslos verboten.
  • In allen Fließgewässern sind Hechte, Waller und Bachsaiblinge ohne Berücksichtigung von Schonzeit und Maß zu entnehmen.                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              

Weiher und Kupferbach

  • Laut Gesetz darf von 0 - 24 Uhr gefischt werden.
  • Fischen nur vom Ufer aus.
  • In Högling ist Bellyboat erlaubt. (Nur Mitglieder)
  • Alle gesetzlichen Köder und Methoden.
  • Maximal 2 Gerten
  • Bei Spinnfischerei darf nur eine Angel benutzt werden.
  • Eisfischen verboten.
  • Setzkescher zur Hälterung gefangener Fische verboten. 
  • Waller sind ohne Berücksichtigung von Schonzeit und Maß zu entnehmen.                  

Öffnungszeiten

 Mitglieder mit Jahreskarte 

Mangfall: 16.03. bis 31.10. (vom 16.03. bis 15.4. nur vom Ufer aus, ab 16.04. Watfischen erlaubt)

Mangfall Fliegenstrecke 16.04. bis 31.10.

Kanal: 16.03. bis 14.12.

Glonn-Moosbach: 16.03. bis 30.09.

Weiher-Kupferbach: ganzjährig

Mitglieder mit Tageskarte und Gäste

  • Mangfallstrecken: 01.05 bis 31.10.
  • Kanal: 01.05 bis 31.10.
  • Weiher: ganzjährig

Neuerungen

Die auf der Homepage aufgelisteten Bestimmungen, Gewässergrenzen oder sonstigen Regularien, sind immer vorrangig gegenüber Tages- oder Jahreskarten und für den ausübenden Angler bindend.
Jeder Fischer hat sich selbstständig und in Eigenregie über Neuerungen zu Informieren.

Dazu müssen Sie nicht die ganze Homepage durchstöbern. Wichtige Ereignisse und Änderungen werden auf der HP unter AKTUELLES für einige Wochen aufgeführt und dementsprechend in die Seite eingepflegt.