Verstöße & Geldbußen

Geldbußen sind zu bezahlen bei folgenden Verstößen:

Verunreinigungen der Ufer und Gewässer: € 25,00

Anfüttern mit Hunde- oder Katzenfutter: € 25,00

Fischen außerhalb der gesetzlichen oder vom Verein bestimmten Zeiten: € 50,00

Fehlen von Erlaubnisschein mit Kugelschreiber, Kescher, Gaff, Lösezange und Messmöglichkeiten: € 25,00

Verstoß gegen Schonmaße/ Schonzeiten: € 50,00

Verstoß gegen Köderbestimmungen: € 50,00

Fischen an gesperrten Gewässern/ Grenzen/ Tagen: € 50,00

Fischen ohne vorherige Punkteentwertung - Eintragung in den Erlaubnissschein: € 50,00

Strafanzeige wegen Schwarzfischen wird gestellt, wer ohne gültige Tageskarte bzw. Jahreskarte fischt. 

 

Der Erlaubnisschein wird bei folgenden Verstößen ersatzlos Eingezogen:

  • Fischen mit Wurm in Mangfall, Kanäle, Glonn
  • Wenn gefangene Fische nicht sofort nach dem Fang vierstellig mit Datum, Uhrzeit und mit Kugelschreiber eingetragen werden. (z.B. 09.06.-  07:35 Uhr). 1 Jahr Kartenentzug zählend ab Tattag und zusätzlich 250,- € Geldstrafe. Bei mehrfachem Tatbestand Ausschluß aus dem Verein.

Mit Vereinsausschluß wird geahndet:

  • Wer gefangene Fische (auch erlaubte Anzahl) verkauft.
  • Wer den vom Verein bestellten Fischereiaufsehern die Kontrolle verweigert.

  • Wer ohne gültige Tageskarte / Jahreskarte fischt.
    Strafanzeige wegen Schwarzfischen wird gestellt.