Verstöße & Geldbußen
Geldbußen sind zu bezahlen bei folgenden Verstößen:
Verunreinigungen der Ufer und Gewässer: € 25,00
Anfüttern mit Hunde- oder Katzenfutter: € 25,00
Fischen außerhalb der gesetzlichen oder vom Verein bestimmten Zeiten: € 50,00
Fehlen von Erlaubnisschein mit Kugelschreiber, Kescher, Gaff, Lösezange und Messmöglichkeiten: € 25,00
Verstoß gegen Schonmaße/ Schonzeiten: € 50,00
Verstoß gegen Köderbestimmungen: € 50,00
Fischen an gesperrten Gewässern/ Grenzen/ Tagen: € 50,00
Fischen ohne vorherige Punkteentwertung - Eintragung in den Erlaubnissschein: € 50,00
Strafanzeige wegen Schwarzfischen wird gestellt, wer ohne gültige Tageskarte bzw. Jahreskarte fischt.
Der Erlaubnisschein wird bei folgenden Verstößen ersatzlos Eingezogen:
- Fischen mit Wurm in Mangfall, Kanäle, Glonn
- Wenn gefangene Fische nicht sofort nach dem Fang vierstellig mit Datum, Uhrzeit und mit Kugelschreiber eingetragen werden. (z.B. 09.06.- 07:35 Uhr). 1 Jahr Kartenentzug zählend ab Tattag und zusätzlich 250,- € Geldstrafe. Bei mehrfachem Tatbestand Ausschluß aus dem Verein.
Mit Vereinsausschluß wird geahndet:
- Wer gefangene Fische (auch erlaubte Anzahl) verkauft.
- Wer den vom Verein bestellten Fischereiaufsehern die Kontrolle verweigert.
- Wer ohne gültige Tageskarte / Jahreskarte fischt.
Strafanzeige wegen Schwarzfischen wird gestellt.