Verstöße & Geldbußen
Geldbußen sind zu bezahlen bei folgenden Verstößen:
Verunreinigungen der Ufer und Gewässer |
€ 25,00
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Anfüttern mit Hunde- oder Katzenfutter |
€ 25,00
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Fischen außerhalb der gesetzlichen oder vom Verein bestimmten Zeiten |
€ 50,00
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Fehlen von Erlaubnisschein mit Kugelschreiber, Kescher, Gaff, Lösezange und Messmöglichkeiten |
€ 25,00
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Verstoß gegen Schonmaße/ Schonzeiten |
€ 50,00
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Verstoß gegen Köderbestimmungen |
€ 50,00
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Fischen an gesperrten Gewässern/ Grenzen/ Tagen / ohne vorherige Punkteentwertung - Eintragung in den Erlaubnissschein |
€ 50,00
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Der Erlaubnisschein wird bei folgenden Verstößen ersatzlos Eingezogen:
- Fischen mit Wurm in Mangfall, Kanäle, Glonn
- Wenn gefangene Fische nicht sofort nach dem Fang vierstellig mit Datum, Uhrzeit und mit Kugelschreiber eingetragen werden. (z.B. 09.06.- 07:35 Uhr). 1 Jahr Kartenentzug zählend ab Tattag und zusätzlich 250,- € Geldstrafe. Bei mehrfachem Tatbestand Ausschluß aus dem Verein.
Mit Vereinsausschluß wird geahndet:
- Wer gefangene Fische (auch erlaubte Anzahl) verkauft.
- Wer den vom Verein bestellten Fischereiaufsehern die Kontrolle verweigert.
- Wer ohne gültige Tageskarte / Jahreskarte fischt.
Strafanzeige wegen Schwarzfischen wird gestellt.